Statement zur aktuellen Stellungnahme des Verwaltungsrates der Alemannia

Organigramm des TSV Alemannia Aachen e.V.Wir wurden vom Verwaltungsratsvorsitzenden der Alemannia gebeten die u. s. Stellungnahme zu veröffentlichen.

Dieser Bitte kommen wir natürlich nach, möchten dazu aber ein kurzes Statement abgeben.

Eins vorweg: Wir positionieren uns hier weder für die eine noch für die andere Seite. Möchten aber einige Dinge zu bedenken geben.

Wir gehen davon aus, dass alle handelnden Personen aus ihrer Sicht im besten Sinne für den Verein und die Fußball-GmbH, also der Alemannia, handeln.

In der Vereinssatzung ist das Aufgabengebiet des Verwaltungsrats eindeutig geregelt:
§14 Punkt 14.6 Der Verwaltungsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch das Präsidium.
Er kann hierzu alle ihm sachdienlich erscheinenden Maßnahmen ergreifen, vom Präsidium Auskunft über einzelne Vorgänge,
Bericht über die finanzielle Lage des Vereins verlangen und Bücher, sowie Schriften des Vereins prüfen oder prüfen lassen.

Der Verwaltungsrat hat unsere volle Unterstützung, wenn es darum geht, dass er diese satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen kann!

Auszug aus der Stellungnahme des VR:

Der Informationsfluss an den Verwaltungsrat wird vom Präsidium seit mehreren Monaten auf ein Minimum reduziert. Gut gemeinte Vorschläge und konstruktiv vorgetragene Kritik wurden mehrfach ignoriert, teilweise musste sich der Verwaltungsrat für die Erfüllung seiner in der Satzung definierten Pflichten sogar rechtfertigen.

Die geschilderten Umstände sind im Sinne der Alemannia umgehend abzustellen und eine Aussprache ist hier sinnvoll und wichtig!

Anderer Meinung sind wir bezüglich eines vom Verwaltungsrat selbst konstruierten Durchgriffsrechts auf den Aufsichtsrat.
Würde die Satzung dies vorsehen, wäre die GmbH explizit (wie es an anderen Stellen passiert) im o. a. Punkt genannt.
Der Verwaltungsrat ist für den Verein und dessen Präsidium, nicht aber für die Tochtergesellschaften zuständig.
Die Forderung des Verwaltungsrates, zur Einbindung bestimmter AR Mitglieder in die Trainersuche steht ihm daher als Gremium des Vereins nicht zu. (Uns verwundert es sowieso das überhaupt ein AR Mitglied in die Suche nach einem neuen Übungsleiters eingebunden wird, da dies unserer Ansicht nach zum operativen Geschäft und somit einzig und allein zum Aufgabengebiet des Geschäftsführers der GmbH gehört).
Jedes Verwaltungsratsmitglied hat selbstverständlich das Recht sich als Alemannia-Mitglied einzeln oder als Gruppe von Alemannia-Mitgliedern dagegen zu äußern.
Veröffentlichungen bezüglich der GmbH seitens des Verwaltungsrats, als Organ des Vereins, sehen wir dagegen kritisch.
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