Weichen für die Zukunft – die neue Satzung des TSV

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen im Satzungsentwurf

Immer wieder war sie in den vergangenen Jahren Thema auf den Mitgliederversammlungen der Alemannia – die Satzung. Darum fasste die letzte Mitgliederversammlung im März 2011 den Beschluss, eine paritätische Kommission aus Mitgliedervertretern und Vereinsvorstand mit der Erstellung einer neuen Satzung zu beauftragen. Vergangenen Mittwoch schließlich konnte Präsident Dr. Alfred Nachtsheim Vollzug verkünden: Die Satzung ist auf der Zielgeraden, die Weichen für die Zukunft können bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19. Dezember gestellt werden.

Zurzeit befindet sich der inhaltlich komplett abgeschlossene Text in der juristischen Prüfung. Die wichtigsten inhaltlichen Veränderungen im Entwurf der neuen Satzung möchten wir Ihnen aber vorab hier vorstellen.

Transparenz in der Kandidatenfindung: Der Wahlausschuss

  • Kern der Änderung ist die Einführung eines Wahlausschusses zur Nominierung aller Kandidaten zu allen Gremien des Vereins und zur Organisation und Durchführung der Wahlen. Alle Gremien werden künftig einheitlich mit einer Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
  • Der Wahlausschuss setzt sich zusammen aus 3 jeweils durch die Mitgliederversammlung gewählten Vertretern aus der Mitgliedschaft und den Abteilungen und je einem delegierten Vertreter aus Präsidium, Verwaltungsrat und Ehrenrat (früher: Ältestenrat).
  • Er besteht also aus 9 erfahrenen und kompetenten Mitgliedern, die mit Ausnahme der 3 delegierten Mitglieder keinem weiteren Gremium angehören.
  • Jedes Mitglied des TSV kann Wahlvorschläge zur Wahl in den Wahlausschuss am 19.12. – wie schon im Anschreiben des Präsidiums vom 12. September 2011 an alle Mitglieder mitgeteilt – noch bis zum 19. November satzungsgemäß einreichen. Wie gehabt sind dazu 50 Unterschriften von Vereinsmitgliedern nötig.
  • Künftig wird ein Kandidat, der den Vorgaben der Satzung entspricht, grundsätzlich auf die Wahlliste gesetzt. Dabei ist es durchaus erwünscht, eine echte Auswahl aus mehr als der benötigten Anzahl von Gremienmitgliedern zu ermöglichen. Kandidaten, die nicht direkt gewählt sind, bilden die Reserve- und Nachrückerliste eines Gremiums.
  • Wenn gegen einen vorgeschlagenen Kandidaten Gründe sprechen, die dem Wohl des Vereins schaden könnten, hat der Wahlausschuss ausnahmsweise die Möglichkeit, ihn von der Wahlliste zu streichen. Allerdings ist dazu eine Mehrheit von 7 der 9 Mitglieder notwendig: Eine hohe Hürde, um höchstmögliche Transparenz zu erreichen, ohne den Verein zu gefährden.

Starke Legitimation, starkes Handeln: Präsidium und Aufsichtsrat

  • Das Präsidium wird auch künftig aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern bestehen. Kompetenz und Erfahrung stehen im Vordergrund. So muss der Schatzmeister seine Eignung durch Erfahrung in Beruf oder Vereinsleben nachweisen; die Präsidiumsmitglieder im Aufsichtsrat sollen wie alle anderen Mitglieder die Kompetenz für dieses wichtigste Gremium der GmbH mitbringen.
  • Der Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH wird künftig auf 5 Mitglieder verkleinert werden: 3 aus dem Präsidium, 2 gewählte Aufsichtsräte. So hat der „Eigentümer“ der GmbH – der Verein – stets eine Mehrheit.

Unterstützung für Vorstand und Abteilungen: Der Verwaltungsrat

  • Der auf 9 Mitglieder verkleinerte Verwaltungsrates setzt die „Drittelparität“ des Wahlausschusses logisch fort und besteht künftig aus drei Abteilungsvertretern, drei Vertretern der Mitglieder sowie drei durch die Gremien vorgeschlagenen Verwaltungsräten, die jedoch alle von den Mitgliedern gewählt werden müssen.
  • Er unterstützt künftig die Abteilungen aktiv beratend bei deren organisatorischen Aufgaben und benennt dazu aus seinen Reihen mindestens je einen Ansprechpartner für jede Abteilung.

Nachvollziehbare Verfahren: Wie eine Mitgliederversammlung abläuft

  • Alle Wahlen zu allen Gremien sind künftig nur noch mindestens mit der absoluten Mehrheit möglich. Dabei zählen unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder nur noch die jeweils abgegebenen Stimmen.
  • Die Wiederwahl in die Gremien ist auch künftig einmal zulässig. Bei weiteren Wiederwahlen ist eine Zustimmung durch die Mitgliederversammlung von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Ansonsten gilt eine Ruhezeit von mindestens 3 Jahren.
  • Bei der Wahl zum Ehrenrat ist eine zweite Wiederwahl ohne diese Vorgaben zulässig. Das gilt nicht für „altgediente“ Mitglieder des Ehrenrates, die dem Ältestenrat bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung angehören. Sie können uneingeschränkt wiedergewählt werden.
  • Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird künftig innerhalb eines Monats im Mitgliederbereich der Homepage des Vereins eingestellt.

Tradition und Kontinuität: Alemannia seit 1900

  • Von vielen gewünscht und künftig realisiert: Der Verein sowie seine Abteilungen und Tochtergesellschaften (also auch der Profifußball) führen das traditionsreiche Wappen.
  • Die neue Satzung soll nicht nur geschrieben, sondern auch gelebt werden. Darum enthält sie eine Regelung, die sie bis 2015 „festschreiben“ soll. So können alle neuen Verfahren in Ruhe und transparent erprobt werden – damit Alemannia mit der neuen Satzung fit für die Zukunft sein kann.

Für die „Paritätische Satzungskommission“
Dr. Nachtsheim, Klaus Offergeld
Sprecher

Kommentare: 1 Kommentar

Ein Kommentar zu “Weichen für die Zukunft – die neue Satzung des TSV”

  1. […] inhaltlichen Veränderungen im Entwurf der neuen Satzung im Überblick haben wir bereits hier vorgestellt. E-Mail, Bookmark und […]

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