Bericht zum 3. Prozesstag „Kraemer gegen Alemannia Aachen“ (Klage gegen die fristlose Kündigung)

Liebe Fans,

unser IG-Geschäftsführer Dirk Habets war gestern, am 05.02.2014, für uns beim Prozess anwesend und hat einige Notizen aus dem Gerichtssaal mitgebracht, die wir euch natürlich nicht vorenthalten wollen. So sehr wir schon lange den Blick nach vorne richten, so ist uns dennoch auch die Aufbereitung der jüngeren Vergangenheit sehr wichtig. Deshalb wollten wir  den für uns Fans sehr bedeutenden Prozess wie auch bei den ersten Verhandlungstagen persönlich verfolgen. Bitte beachtet aber beim Lesen, dass wir weder professionelle Schreibkräfte noch Juristen sind. Dementsprechend übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Details. Das Tagesprotokoll umfasst die Einlassungen aller 4 Zeugen sowie eine abschließende Einschätzung der Aussagen und ein Fazit. Wir freuen uns, wenn wir euch mit diesem Service eine Freude bereiten können. Feedback, gleich welcher Art, ist uns wie immer jederzeit willkommen.

Mit schwarz-gelben Grüßen
Eure Fan-IG


Anwesend sind: Das Gericht mit neuem Richter (der Richter der ersten beiden Prozesstage ist in den Ruhestand gegangen) und den bekannten, wirtschaftlich kompetenten Schöffen sowie einem jungen Herrn, der nicht weiter vorgestellt wurde.

Auf der Klägerbank sitzt Herr F. Kraemer mit Rechtsbeistand Herrn RA Lippert. Ihm gegenüber der Vertreter der Alemannia Aachen GmbH, Herr RA Delheid, in Vertretung für Insolvenzverwalter Herrn Prof. Mönning.

Im Zuschauerraum befinden sich Herr Pauli für die AZ/AN, Herr Wynands für die Aachener Woche, zwei junge Damen (Praktikantinnen der Kanzlei Delheid), Dirk Habets als Geschäftsführer der Interessengemeinschaft, zwei weitere Mitglieder der Fan-IG, sowie 4 weitere uns unbekannte Zuschauer.

Herr Delheid unterbricht den Richter direkt zu Beginn und fragt, um welche Fragestellung es denn heute gehe. Auf allgemeines Unverständnis im Saal bittet er um konkretes Verlesen des Klagewortlautes. Nachdem dies geschehen ist, bittet er um Abweisung des Antrages, denn nach seinem Rechtsverständnis kann diese Art der Klage gegenüber einem Insolvenzverwalter nicht gestellt werden. Bei uns macht sich eine gewisse Enttäuschung breit, schließlich möchten wir heute Informationen erhalten und nicht nach 5 Minuten schon wieder abreisen müssen. Nach lebhafter Diskussion und Austauschen einiger Gesetzestexte und Auszügen aus vorherigen Verfahren bzw. Urteilssprüchen unterbricht der Richter die Verhandlung und zieht sich zur Beratung zurück.

Nach ca. 5 Minuten kehrt der Vorsitzende mit seinen Schöffen zurück und erklärt seine Rechtsauffassung: Die Klage wird so wie formuliert zugelassen. Herr Delheid argumentiert erneut und beschreibt das für heute geplante Verfahren als „unspannend“. Es gehe lediglich um ein Restgehalt des Herrn Kraemer von ca. 80.000 Euro und somit nach Quote der Gläubiger von unter 1% um ca. 700,- Euro. Da man im Anschluss sowieso eine Gegenklage anstrebe, in der es um ca. 20 Mio. Euro gehe, sei dieses Verfahren mit Beteiligung von Anwälten, Gericht etc. doch eigentlich nicht sinnvoll. Lediglich Ressourcen würden unsinnig verbraucht. Die beiden Anwälte fordern sich nun gegenseitig auf, dem ein Ende zu bereiten: Herr Delheid fordert die Klagesteller auf, ihre Klage doch einfach zurückzuziehen, Herr Lippert fordert auf, doch einfach die Kündigung zurückzunehmen. An dieser Stelle fühlt sich der Zuhörer ein wenig an nachmittägliche TV-Gerichtssendungen erinnert.

Herr Delheid moniert außerdem, dass die Summe von ca. 80.000 Euro doch gar nicht zur Insolvenztabelle angemeldet sei. Dies bestreitet Herr Lippert und stellt mit dickem Aktenpaket in der Hand fest, dass dies form- und fristgerecht geschehen sei. Bereits im Juli 2013 sei diese Forderung, gemeinsam mit anderen Forderungen, angemeldet worden. Teile davon seien sogar von Prof. Mönning anerkannt worden, wenngleich diese hier konkret genannte Gehaltsforderung abgelehnt worden sei. Antwort von Herrn Delheid: „Davon weiß ich nichts“.

(Anmerkung aus meinem Besuch der letzten Gläubigerversammlung im Eurogress: Die Anmeldung von ca. 77.000 Restgehalt zur Insolvenztabelle wurde tatsächlich angemeldet. Diese wurde von Prof. Mönning auf der Gläubigerversammlung publikumswirksam verlesen und nicht wie üblich als „bestritten“ sondern sogar für „mehr als strittig“ erklärt.)

Da man nach lebhafter Diskussion in diesen Punkten zu keiner Einigung kommt, stellt der Richter den Sinn der Verhandlung fest und beginnt mit der geplanten Beweisaufnahme – d.h. die für heute geladenen Zeugen werden gehört!


Zeuge 1:
Herr Manuel Hartmann, 34 Jahre, Wiesbaden, zuständiger DFB-Funktionär beim Thema Lizensierungsverfahren für die Saison 2012/2013

Herr Hartmann beschreibt die Aufteilung bezüglich der Lizenzierung in  „Technisch/Organisatorisch“ (Stadion, Medien…) und „Wirtschaftlich“ (Liquidität). Bei Streitigkeiten gäbe es einen „Finalzulassungsbeschwerdeausschuss“. Abgabetermin für die jeweils kommende Saison ist der 15. März. Im April 2012 kam es aufgrund einer Beschwerde der Alemannia zu Nachverhandlungen, in der das beibringen der geforderten 12,9 Mio. Euro Liquidität auf 12,1 Mio. Euro gesenkt werden konnte.

Zum 01.06.12 gab es seitens der Alemannia einen „großen, ungewöhnlich umfangreichen Ordner mit Wirtschaftsprüferunterlagen“. In diesem wurden die Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität trotz Abstieg in Liga 3 dargestellt. Maßnahmen waren u.a. die erfolgreiche Beibehaltung einer 1 Mio. Euro Kreditlinie (Ankauf Sponsorenleistungen = Factoring) der Internationalen Bodenseebank (IBB), geplante Freundschaftsspiele gegen Schalke 04 und Borussia Dortmund und die neuen Belastungszahlen aus dem Stadionumfinazierungskonzept mit AM und der Stadt Aachen. Hier inkludiert war auch der UFA-Vertrag, bei dem es um 4 bzw. um 2 Mio. Euro ging.

An diesem Punkt hakt der Richter ein und fragte „wie haben Sie diesen Vertrag verstanden“?

Hartmann: „2 Mio. gingen auf ein Treuhandkonto zur späteren Auszahlung der Fananleihe, die anderen 2 Mio. wurden später noch einmal im Freitext aufgeführt und waren sehr missverständlich erklärt.“

Mit Vorliegen der Unterlagen der Wirtschaftsprüfer sei aber „ein Haken dran gemacht worden“.

Insgesamt sei es um 2 Mio. frei verfügbare Auszahlung gegangen und andererseits aber um eine 2 Mio. Absicherung der Alemannia GmbH gegenüber der Alemannia Aachen Stadion GmbH. Die Erläuterungen seien in sich recht unübersichtlich gewesen, aber schlussendlich habe man den Ausführungen der Wirtschaftsprüfer vertrauen und auch wegen dem ungewöhnlichen Umfang der Unterlagen und der knapp bemessenen Zeit das Prüfverfahrens abschließen müssen.

Auf Rückfrage des Richters korrigiert bzw. moniert er, dass er falsch verstanden worden sei: Es sei entgegen seiner Ursprungsformulierung nicht der Fall, dass man Wirtschaftsprüfern grundsätzlich vertraue, sondern durchaus auch schlechte Erfahrungen gemacht habe und daher grundsätzlich kritisch eingestellt sei. Trotz des Misstrauens sei aber, und da wiederholte er sich, „zwar geprüft worden, aber durch den Umfang der Unterlagen sei eine sorgfältige Prüfung nicht möglich gewesen“.

Am 26.09.12. hat es ein „Finanzgespräch“ mit dem DFB gegeben, an dem Herr Kraemer und Herr Frei (Unternehmensberater) sowie Herr Hartmann teilgenommen haben. Hier wurde, den Ausführungen des Herrn Hartmann folgend, „positive Entwicklungen vom 01.01.-30.06.2012“ beschrieben. Dabei ging es um eine Summe von +531.000,- Euro, was für den DFB sehr überraschend gewesen sei, da Abstiegsmannschaften normalerweise eher negative Abweichungen ausweisen. Für die laufende Drittligasaison stand dem eine negative Entwicklung gegenüber: Offene Forderungen der DFL (Berufsgenossenschaftsbeiträge) in Höhe von ca. 700.000,- Euro seien, in Raten zahlbar, ins Stocken geraten. Die Liquidität für den Rest der Saison sei aber gesichert gewesen, habe man in diesem Gespräch versichert.

Vereinbarte Maßnahmen aus diesem Termin seien gewesen: Meldung der genauen Rückstände bezüglich der Berufsgenossenschaft und Wiederaufnahme der Beitragszahlung, sowie Schließung des Fanshops in der Stadt und Einsparung weiterer Verwaltungsgehälter, beispielsweise durch Ersetzung des Stadionmanagers durch einen Sachbearbeiter. Dieses Gespräch sei protokolliert worden und das Protokoll wurde der Alemannia übersendet.

Am 31.10.12 gab es seitens des DFB dann eine Prüfung der aktuellen Gewinn-/Verlustrechnung bzw. der endgültigen Zahlen bis 30.06.12. Daraus ergab sich nicht nur, dass die Zahlen nun im 1. Halbjahr plötzlich doch nicht so positiv ausgefallen waren, wie noch im Finanzgespräch gut 1 Monat vorher dargestellt, sondern darüber hinaus auch die Aufwendungen für die laufende Saison wesentlich höher sein sollten, als damals veranschlagt! Es tat sich zu diesem Zeitpunkt plötzlich eine Finanzlücke von 4 Mio. Euro auf. Herr Kraemer war bereits nicht mehr als Ansprechpartner bei der GmbH angestellt, sondern Herr Mönig und Herr Oshege standen als neue Ansprechpartner zur Verfügung.

Diese teilten dem DFB am 12.12.12 in einem Termin in Aachen mit, dass die Finanzlücke sogar noch höher als 4 Mio. Euro sein werde.

Nun möchte der Richter von Herrn Hartmann die Bedeutung bzw. die Bewertung des UFA Vertrages erneut erklärt haben und beginnt seine Frage diesbezüglich mit folgender Feststellung:

„Ich habe mir gestern 3 Mal laut vorgelesen, ich hab‘s aber immer noch nicht ganz verstanden.“

Und dann: „Waren die 2 Mio. nun Liquidität oder war Ihrer Ansicht nach auch eine andere Verwendung möglich? War es bekannt, dass es einen Treuhandvertrag gab?“

Hartmann antwortet, dass er das nicht mehr genau sagen könne, von einem Treuhandkonto habe er auf jeden Fall gewusst, von daher scheint ihm das Bestehen eines Treuhandvertrages auch sehr wahrscheinlich.

Die Thematik des DFB Sicherungsfonds wird angesprochen. Dieser kann eine Auszahlung von 200.000,- Euro in Liga 3 bedeuten, in Liga 2 ist diese Möglichkeit höher.

RA Delheid fragt: „Wie hoch ist die Summe in Liga 2 genau?“

Hartmann antwortet: „Das kann man in den Statuten der DFL nachlesen.“

Das genaue Zahlenwerk der DFL liegt niemandem vor und muss nachgereicht werden. Ca. 1,17 Mio. Euro werden jedoch genannt. Wichtig an dieser Stelle schien folgende Aussage des Vorsitzenden zu sein:

„Der Herr Kraemer hat ja nochmal nachgerechnet und kommt bei der Insolvenzreife auf den 01. Januar 2012!“ (Anmerkung: Der in den vergangenen Monaten gewechselte Schriftverkehr ist den Zuschauern natürlich nicht ersichtlich, wird aber in den Gesprächen zwischen Richter und den Rechtsvertretern inhaltlich vorausgesetzt. Daher ergeben sich manche Inhalte zumindest durch aktives Zuhören, andere Informationen bleiben aber leider auch unbekannt.)

Daraus kann man folgern, dass Herr Kraemer in seiner schriftlichen Argumentation auch auf diese Differenz von über 800.000,- Euro durch den möglichen Sicherungsfonds aufmerksam gemacht hat. Wie durch diese kurzfristige Nutzung des Fonds (Rückzahlung ist mit 8 Wochen zeitlich knapp bemessen, bei Nichtrückzahlung evtl. Lizenzentzug) aber eine Insolvenz hätte verhindert werden können erschließt sich nicht sofort. Eine Zwischenbemerkung des RA Lippert war in diesem Moment aber ungefähr „Ja, das Ergebnis wäre vielleicht Lizenzentzug, aber eben damit keine Insolvenz.“

RA Delheid bittet um die Einreichung des Protokolls vom Finanzgespräch am 26.09.12.

Kraemer merkt an, dass dieses Finanzgespräch nicht Inhalt des Lizensierungsverfahrens war.

Hartmann stimmt zu, reicht das Protokoll aber dennoch ein.

Kraemer merkt an, dass der dem DFB eingereichte Zwischenabschluss bis 30.06.12 zu diesem Zeitpunkt „noch nicht finalisiert war“.

Kraemer merkt an, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, das Gehalt der beiden damaligen Geschäftsführer (Meijer + Kraemer) im Etat zu berücksichtigen. Bei der Alemannia GmbH sei das im Bereich Handel & Verwaltung eingestellt gewesen und nicht im Sportetat.

Herr Delheid fragt Herrn Hartmann auch noch nach der Verurteilung des Kraemer durch den DFB selbst. Dieser erläutert dazu, dass Herr Kraemer „aufgrund grob fahrlässiger Handlungen bei der Lizenzierung“ verurteilt wurde und befristetes Berufsverbot bekommen hat.


Zeuge 2:
Herr Gerhard Frei, 35, Mön-.,-,.-,..-.bach, Unternehmensberater

Herr Frei hat die Vorbereitung und die Planungsrechnung für die Lizensierungsunterlagen der Alemannia Aachen GmbH erstellt.

Der schon angesprochene Factoringvertrag mit der IBB bestand als Rahmenvertrag bereits seit 2008 und wurde auch genutzt. Bei Abstieg verringerte sich die mögliche Kreditlinie auf ca. 1 Mio. Euro. Außerdem konnte seitens der Alemannia eine Forderung zeitweise nicht zurückgeführt werden, so dass die IBB grundsätzlich sensibler wurde und zu dem Zeitpunkt neue Ankäufe konkret von der Rückführung des Altvertrages abhängig machte. Hierbei handelte es sich um Sponsoring der Stawag. Diese Rückführung an die IBB sei nicht möglich gewesen, weil die Sponsoringrechnung zwar vorgelegen habe, diese sei aber von der Stawag schlichtweg nicht bezahlt worden.

(Anmerkung: An späterer Stelle wird noch festgestellt, dass dies vielleicht daran gelegen haben könnte, dass die Alemannia noch mehrere 100.000,- Euro Stromrechnungen an die Stawag selber nicht gezahlt hatte.)

Das UFA Darlehen erklärte Herr Frei als „Tausch“: 2 Mio. seien „für die Liquidität nicht relevant gewesen und wofür sie zurückgelegt wurden sei ihm nicht bekannt“. Die anderen 2 Mio. seien zur Auszahlung bestimmt gewesen, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Zu dem Finanzgespräch mit dem DFB hatte er andere Erinnerungen als Herr Hartmann: Alle Angaben seien „stets unter Vorbehalt, dass die Halbjahreszahlen noch nicht finalisiert waren“ gemacht worden. Das sei dem DFB auch deutlich so mitgeteilt worden. Dass gegenüber dem DFB „positive Effekte im 1. Halbjahr erläutert wurden“ war ihm bekannt, die angebliche Höhe von 531.000,- war ihm aber unbekannt. Grundsätzlich erläuterte er die Problematik der Zahlenerstellung auch mehrfach damit, dass ja aufgrund der beiden Gesellschaften Alemannia Aachen GmbH und Alemannia Aachen Stadion GmbH eine Verschachtelung vorhanden  und so die Mietkosten für das Stadion beispielsweise unbekannt gewesen seien.

Auf Nachfrage des Richters, ob er gegenüber dem DFB nicht zu genaueren Datennennungen in der Lage gewesen wäre, erläuterte er, dass er Effekte darlegen konnte, beispielsweise die 3 tollen ersten Spieltage und das gute Pokallos gegen seine Heimatstadt, Jahreszahlen habe er aber nicht verbindlich machen können. Diesbezüglich führte er wiederholt die nicht bekannte Stadionmiete als Beispiel an.

Herr Delheid fragt: „Sie wissen am 26.09.12 noch nicht die endgültigen Zahlen bis zum 30.06.12?“

Herr Frei: „Die Finalen nicht, nein.“

Frage des Richters: „War Ihnen der Umfinazierungsvertrag bekannt?“

Herr Frei: „Ja.“

Außerdem wird nochmal das Finanzgespräch thematisiert, dessen Protokolleingang seitens des DFB bestätigt wird, das aber seitens der Alemannia nicht nochmal geprüft wurde!

Dazu sagt Herr Frei sinngemäß: „Das Protokoll des DFB (Anmerkung: das, in dem nichts von vorbehaltlichen Zahlen vermerkt ist) wurde nicht final abgestimmt, wegen anderer interner Aufgaben zu der Zeit.“

Als letzte Frage vor der Entlassung des Zeugen und einer 20 minütigen Verhandlungspause fragt RA Delheid Herrn Frei:

„Haben Sie mit Herrn Kraemer gesprochen?“

Auf Nachfrage des Zeugen konkretisiert er seine Frage:

„Wie stehen Sie im Kontakt, haben Sie über die heutigen Sachverhalte miteinander gesprochen?“

Antwort Herr Frei: „hmmmmmm… nö!“ (Originalzitat)

Nach kurzer Pause erklärt er dann sinngemäß, dass man natürlich sehr wohl noch ab und zu miteinander im Kontakt stehe, sich aber nicht über die Prozessinhalte unterhalten habe.

(Anmerkung zur Glaubwürdigkeit: Ein junger Mann stand vor Prozessbeginn bei Herrn Kraemer und seinem Anwalt in der Gerichtshalle, dabei wurde auch gemeinsam ein Aktenordner gesichtet. Eine 100%-tige Zuordnung war nicht möglich, auf dieses 3er-Gespräch (und das Foto, das ein Fotograph der AZ davon gemacht hat!) habe ich Herrn Delheid jedoch in der Verhandlungspause hingewiesen.


Zeuge 3:
Herr Thomas Hübner, 46, Beteiligungscontroller der Stadt Aachen

UFA war nur ein Umfinanzierungsbaustein, insgesamt wurde die Umfinanzierung durch AM, Stadt und Alemannia geschultert. Die 8 Mio. der Alemannia setzen sich dabei durch 4 heute nicht thematisierten Mio. – und eben den mehrfach angesprochenen 4 Mio. von der UFA zusammen.

Dabei sollten 2 Mio. ganz klar nur für die Auszahlung der Anleihe in 2013 genutzt werden, die anderen 2 Mio. verblieben eigentlich bei der UFA.

Nachfrage Richter: „Wissen Sie ob dieser Betrag für die Lizenz genutzt wurde?“

Antwort: „So wurden wir informiert, ja.“

Herr Hübner erläutert, dass die 2 Mio. in einem gewissen Betrachtungszeitraum des DFB der Alemannia für Zugriff bereit stehen mussten, dann aber an UFA zurückfließen konnten

Nachfrage des Richters: „Musste also zum Stichtag nachweisbar sein und war danach egal? Oder wie darf ich das verstehen?“

Antwort: „Dem DFB egal, uns auch egal…weil der Wirtschaftsprüfer sagte dass die Summe nicht für den Spielbetrieb benötigt würde.“

Der Richter fragt nach dem zeitlichen Ablauf der Geschehnisse und fragt explizit nach einer E-Mail des Herrn Hübner an Herrn Kraemer vom 08.10.12. Hier wurde aufgrund von bekannt gewordenen „Zahlungsstockungen“ (vermutlich Stawag) der Kontakt aufgenommen und nach evtl. auftretenden Zahlungsproblemen gefragt. Kurzer Zeit später traf man sich dann persönlich.

In diesem Treffen zwischen Aufsichtsrat, Herrn Hübner und Frau Grehling (Kämmerin der Stadt) sei eine Deckungslücke sichtbar geworden. Die Stadt sei darüber mehr als erschrocken gewesen, habe man doch den Kapitaldienst für das Stadion schon von 2 Mio. Euro (Liga 2) auf 1 Mio. Euro (Liga 3) gesenkt und hatte intern weitere Stundungsmöglichkeiten „als Puffer“ eingeplant.

Die Deckungslücke betrug aber plötzlich ca. 1,1 Mio. Euro… dann 1,5 Mio. Euro… am Ende 2,5 Mio. Euro. Innerhalb dieser einen gemeinsamen Sitzung!

Herr Delheid fragt: „Ist es richtig, dass vorher städtische Finanzhilfe abgelehnt wurde?“

Herr Hübner erklärt, dass es im Sommer eine beschriebene „DFB-Betrachtungslücke“ von ca. 1 Mio. Euro gab, bei der man Hilfe zunächst abgelehnt habe. Nach weiteren Überlegungen habe man dann Hilfe zugesagt, diese aber an Bedingungen geknüpft. (Verzinsung der Stundung beispielsweise) Diese Hilfe wurde auf Nachfrage von der Alemannia jedoch plötzlich „nicht mehr benötigt.“

Auf Nachfrage ob, und wegen welchen Sachverhaltes, die Stadt eine Strafanzeige gegen Herrn Kraemer gestellt habe erklärt er, dass man ihm mehrfache Falschinformationen vorwerfe. Er habe mehrfach bestätigt, auch im Stadtrat, alle Informationen gegeben zu haben. Außerdem hat er eine Vollständigkeitserklärung zum Zeitpunkt der Umfinanzierung abgegeben. Bei so hohen Defiziten, die noch dazu in so kurzer Zeit auftraten, müssen Herrn Kraemer andere Sachverhalte bekannt gewesen sein.
Herr Hübner erläutert weiterhin, dass die Stawag offene Rechnungen an Alemannia Aachen hatte die sich über mehrere Hunderttausend Euro beliefen. In diesem Zusammenhang gibt es eine Diskussion ob diese Forderungen gegenüber der Alemannias Stadion GmbH oder der Alemannia Aachen Spielbetriebs GmbH bestanden. Mit Hinweis auf „nicht Inhalt dieses Verfahrens“ beendet der vorsitzende Richter diesen aufkommenden Streit aber schnell.

Problem an der städtischen Kontrolle über die Zahlen der Alemannia wird weiterhin so dargestellt, dass nach Umfinanzierung zwar quartalsmässige Berichterstattung vereinbart wurde, der 1. Berichtszeitraum aber das Quartal 07/2012-09/2012 gewesen ist. Da nach Vertragswerk diese Zahlen des 30.09.12 aber erst am 30.10.12 beizubringen waren, war die Alemannia zahlungsunfähig noch bevor die Stadt die ersten Zahlen hätte prüfen können.


Zeuge 4:
Herr Frank Wettstein, 40, Wirtschaftsprüfer

Herr Wettstein wird von beiden Parteien von seiner Verschwiegenheitsklausel entbunden.

Er war bereits früher an Alemannia Prozessen beteiligt (Sanierungskonzept 2011, damals als Angestellter Rolffs & Partner), jedoch geht es heute um den Zeitraum Oktober 2012, indem er von der Alemannia GmbH (von wem genau will er trotz Nachfrage nicht preisgeben) beauftragt wurde, die Finanzsituation zu prüfen. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen des 11.10.12 und 18.10.12 hat er die Zahlen geprüft und an mehreren Treffen teilgenommen. U.a. an Treffen eines „informellen Gremiums“, gemischt besetzt aus den beiden offiziellen Gremien des Aufsichts- und Verwaltungsrates mit Durchführungslokalität „Hause Kutsch“.

Er hat die finanzielle Situation als „äußerst angespannt“ vorgefunden. Er habe allerdings auch nur die Liquiditätsplanung mit der Kreditorenliste vergleichen können, in tiefere Kontrolle sei er nicht eingestiegen. So habe er die IBB-Linie beispielsweise nicht mit einbezogen in seine Berechnung „weil Herr Kraemer ihm gesagt habe, dass dies nicht gezogen werden könne“. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen gewesen, dass die IBB Bank durch die von Insolvenzgerüchten aufgeschreckte Presse ihrerseits verschreckt gewesen sei.

Herr Delheid fragt an diesem Punkt genau nach, beruft sich auf ein gemeinsames Telefonat von Anfang 2013, in dem Herr Wettstein ihm gegenüber schlichtweg vom „nicht Vorhandensein adäquat ankaufbarer Sponsorenpakete“ berichtet habe. Herr Wettstein bestätigt zwar das Telefonat, bestreitet aber den Inhalt diesbezüglich. Die Nichtberücksichtigung der IBB Linie sei nur aufgrund der Verneinung des Herrn Kraemer erfolgt, eine weitere Prüfung dieses Umstandes sei nicht Umfang seiner Aufgaben gewesen. Herr Delheid betont erneut, dass er ihm in dem Telefonat etwas ganz anderes gesagt habe. Er verweist dabei auch auf seine Notizen, die er gerne beibringen könne. Herr Wettstein bestreitet dies erneut. Dieser Streitpunkt zieht sich einige Minuten, der Richter stellt zum Schluss fest, „dass Herr Wettstein dies ja nun schon insgesamt 3 Mal vehement bestritten habe“.

Delheid: „Haben Sie mit Herrn Kraemer Kontakt/telefoniert?“
Wettstein: „Ja.“

Delheid: „Haben Sie mit Herrn Heyen Kontakt/telefoniert?“
Wettstein: „Ja, auch zu Herrn Heyen.“

Der Richter verliest ein Zitat aus einem Aufsichtsratsprotokoll vom Oktober 2012, dessen Wortlaut leider nicht notiert wurde: Ein dort notiertes Zitat des Herrn Wettstein über den Zahlungszustand der Alemannia bestreitet dieser heute vor Gericht. Auf Nachfrage bestreitet er erneut dies damals so gesagt zu haben.

Herr Wettstein berichtet, dass schriftliche Unterlagen aus seiner Prüfungszeit leider keine vorliegen. Lediglich eine kurze E-Mail habe er geschrieben, ansonsten habe er nur mündlich den Aufsichtsrat informiert, regelmäßig auf jeden Fall Herrn Heyen.

Herr Delheid merkt an, dass dieses „regelmäßige Reporting“ in dieser einen Woche Prüfungsarbeit ja nicht häufig gewesen sein kann. Herr Delheid weist außerdem darauf hin, dass er seiner Meinung nach keine Befugnis hatte, Außenstehende Personen (gemeint z. B. die bei den „informellen Gremientreffen“ anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrats) über finanzielle Begebenheiten der Alemannia GmbH zu informieren. Dieses Thema wird abgebrochen, weil „nicht Gegenstand des Verfahrens“.

Ende Oktober 2012 gab es dann einen Aufsichtsratstermin, bei dem Herr Mönig und Herr Oshege als neue Vertreter der Insolvenzverwalter zugegen waren. Er konnte daraufhin seine Arbeit nicht beenden, denn sein weiteres Engagement war nicht gewünscht und eine abschließende Übergabe seiner Arbeit (nachher konkretisiert: Übergabe von Liquiditätsplanung und Kreditorenliste) fand statt.

Herr Kraemer bittet Herrn Wettstein doch zu bestätigen, dass Herr Mönig noch in der Aufsichtsratssitzung im Oktober 2012 gesagt haben soll: „Ich sehe keine Insolvenzreife vorliegen.“

Herr Wettstein möchte das so nicht bestätigen, erklärt, dass Herr Mönig die Situation zwar relativ entspannt dargestellt hätte, allerdings immer unter Vorbehalt seiner eigenen Untersuchungen. „Vor dem Ergebnis seiner eigenen Untersuchungen sehe er erstmal keinen Handlungsbedarf.“


Einschätzung der Zeugen:

Manuel Hartmann vom DFB belastet Kraemer ganz klar. Mehrfach sind gemeldete Zahlen nicht so eingetreten wie geplant, wenngleich auch das knappe Prüfverfahren und das Vertrauen auf umfangreiche Wirtschaftsprüferunterlagen ein „Geschmäckle“ hat. In seinen Täuschungsanschuldigungen gegenüber Herrn Kraemer kann er auch auf das schriftliche Protokoll des Finanzgespräches aus 09/2012 verweisen, in dem eben nicht von vorläufigen Zahlen die Rede ist. Dass dieses Protokoll von Seiten der Alemannia nicht geprüft worden sein soll, scheint mehr als fragwürdig. Diese „Geschichte“ bestätigt eher den Vorwurf von RA Delheid vom 1. Verhandlungstag in 2013, der damals zu Herrn Kramer sagte: „Sie waren entweder unfähig oder unredlich.“

Gerhard Frei hat als Unternehmensberater für Kraemer/Alemannia gearbeitet und war mit verantwortlich für die faktisch falschen Lizensierungsunterlagen. Er beharrt darauf, Zahlen seien „unter Vorbehalt gewesen“ und spricht insgesamt eher „pro Kraemer“. Er zeigt Gedächtnislücken und gibt bei der Frage nach inhaltlicher Abstimmung mit Kraemer (Zitat: „hmmmm… nö!“) ein ganz schwaches Bild ab. Die Augenzeugen vor Ort bestätigen den Eindruck eines Mitverantwortlichen, der sich gerne so wenig wie möglich zu den Vorfällen einlassen möchte.

Thomas Hübner als Beteilgungscontroller der Stadt Aachen machte den „aufgewecktesten“ Eindruck. Ihm muss man nicht jedes Wort streitig machen, sondern er beantwortet die ihm gestellten Fragen ausführlich und mit „Zahlen, Daten, Fakten“. Obgleich er der Älteste der im Prozess geladenen Zeugen ist, scheint sein Gedächtnis aber das Frischeste zu sein. Er belastet Kraemer stark, fühlt sich genauso wie der DFB schlecht und/oder bewusst falsch informiert und steht voll hinter der von der Stadt gestellten Strafanzeige.

Frank Wettstein kann sich als Wirtschaftsprüfer leider nur teilweise erinnern. Seine Ausführungen bezüglich seiner Prüfung erscheinen mindestens fragwürdig, insbesondere durch die Angabe, keine Aufzeichnungen gemacht zu haben. Mündliche Berichterstattung an den AR respektive an Herrn Heyen persönlich erscheinen zwar möglich, passen aber nicht zur Erwartungshaltung des „normalen Zuhörers“ an einen hochgeschätzten Wirtschaftsprüfer. Ähnlich wie bei Herrn Frei ist die Glaubwürdigkeit spätestens in dem Moment in Frage gestellt, an dem er die schriftlichen Aufzeichnungen eines Aufsichtsratsprotokolls mehrfach bestreitet.


Mein Fazit des 3. Prozesstages:

Zwei der heute gehörten Zeugen sind neutral bzw. entlasten Herrn Kraemer. Spätestens in dem Moment, an dem schriftliche Dokumente aus damaliger Zeit vehement bestritten werden, leidet ihre Glaubwürdigkeit jedoch stark.

Die Vertreter von Stadt und DFB dagegen belasten Herrn Kraemer stark. Der DFB hat ihn sogar bereits wegen „grob fahrlässigen Handelns“ verurteilt. Die Fertigstellung des Wirtschaftsprüferberichts im Auftrag der Insolvenzverwalter (Beurteilung des Zeitpunkts des Insolvenzeintritts) steht unmittelbar bevor und belastet Herrn Kraemer ebenfalls schwer. Diesbezüglich hat er sich bereits schriftlich eingelassen, die Beurteilung obliegt nun dem Gericht. Bei tatsächlicher Unsicherheit diesbezüglich müsste das Gericht seinerseits eine unabhängige Überprüfung durch einen eigenen Wirtschaftsprüfer anordnen.

Wie Herr Delheid aber zum Ende bemerkte: Es reicht ein erfüllter Tatbestand aus, um die fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Sollte das Gericht also entweder beim Punkt „Insolvenzverschleppung“, beim Punkt „Täuschung des DFB“ oder bei einem der anderen Punkte, die an den Verhandlungstagen 1+2 verhandelt wurden (u.a. „Täuschung des Aufsichtsrats“), zu dieser Meinung kommen, muss es die Anklage abweisen und die fristlose Kündigung als rechtskräftig anerkennen. Die Wahrscheinlichkeit erscheint mehr als hoch, dass dies passiert. Den weiteren Verlauf wird die Öffentlichkeit nicht mitverfolgen können. Der öffentliche Teil der Verhandlungen ist nach der ca. 3½-stündigen Verhandlung des 3. Prozesstages heute Mittag für beendet erklärt worden. In verschiedenen Punkten haben nun beide Parteien die Möglichkeit, weitere Dokumente und/oder Stellungnahmen beizubringen. Die Frist hierfür beträgt 6 Wochen.

Die (öffentliche) Urteilsverkündung wurde ebenfalls angesetzt: Am 16. April 2014, 09:00 Uhr in Raum D238 wird in der Causa „Kraemer vs. Alemannia Aachen“ das Urteil gesprochen.

Für unsere IG-Mitglieder, für die Mitglieder des Aachener TSV 1900 e.V. – und für alle treuen Fans unseres Vereins,
Dirk Habets

Kommentare: 3 Kommentare

3 Kommentare zu “Bericht zum 3. Prozesstag „Kraemer gegen Alemannia Aachen“ (Klage gegen die fristlose Kündigung)”

  1. Wolfgang Machlitt sagt:

    Herzlichen Dank an Dirk Habets, durch dessen Mammutleistung man bestens informiert ist – jedenfalls besser als aus den übrigen Medien.
    Tolle Sache! Falls möglich, bitte weitermachen.
    Danke und freundlicher Gruß
    W. und M. Machlitt

  2. Jürgen Pieper sagt:

    Ich sag mal einfach nur: „Dubbele merssi!“

  3. Wahnsinn! Was für eine Arbeit. Vielen Dank für die ausführliche und informative Berichterstattung.

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