FAQ Insolvenzverfahren – Forderungsanmeldung und Gläubigerversammlung

Liebe Freunde der Fan-IG,
liebe Alemanniafans,
liebe Mitglieder,

mittlerweile haben wir von Herrn Rechtsanwalt Klefisch die ersten Antworten auf die von euch gestellten Fragen zum Insolvenzverfahren erhalten. Für diese Unterstützung möchten wir uns nochmal ausdrücklich bedanken. Hier die uns zur Verfügung gestellten Informationen:

Außerdem haben wir unser Muster für eine Forderungsanmeldung überarbeitet. Einerseits war die Berechnung der Zinsen für Anleiheninhaber nicht korrekt. Andererseits stand in unserer Vorgabe, dass für die Eintragung der Dauerkarte auf jeden Fall der Restwert der Spiele und nicht der zur Freischaltung gezahlte Betrag einzutragen sei. Bei letzterem Punkt gibt es verschiedene (aber jeweils durchaus begründete) Sichtweisen, woraufhin wir uns nun entschieden haben, der offiziellen Vorgabe des Insolvenzverwalters Herrn Prof. Mönning zu folgen. Sollte jemand von euch zwischenzeitlich eine „falsche“ Anmeldung eingereicht haben, ist dies kein Grund zur Sorge. Die Forderungen werden dann seitens der Insolvenzverwaltung korrigiert.

Hier das neue Muster als Download.

Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir euch die Informationen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr bereitstellen. Wir sind weder in der Lage noch dazu berechtigt, eine Rechtsberatung durchzuführen.

Mit schwarz-gelben Grüßen
Eure Fan-IG

Kommentare: 1 Kommentar

Ein Kommentar zu “FAQ Insolvenzverfahren – Forderungsanmeldung und Gläubigerversammlung”

  1. Stefan sagt:

    Was bedeutet der Passus: „Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.“
    Bedeutet das, daß wir die Forderungsanmeldung bzgl. Dauerkarte und Anleihe stellen müssen? Was passiert, wenn wir die Forderungsanmeldungen nicht stellen?

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