Insolvenzverfahren – Forderungsanmeldung und Gläubigerversammlung

Liebe Freunde der Fan-IG,
liebe Alemanniafans,
liebe Mitglieder,

viele von euch werden in den vergangenen Tagen Post von Herrn Prof. Mönning erhalten haben. Leider ist das enthaltene Formular zur Anmeldung eurer Ansprüche für Laien aber nur schwer durchschaubar, genau wie das komplexe Insolvenzthema an sich. Daher möchten wir euch, ergänzend zu den Informationen auf der Alemannia-Webseite, auf zwei Weisen unterstützen:

1. Wir stellen euch ein beispielhaft ausgefülltes Formular zur Forderungsanmeldung bereit, damit ihr euch daran orientieren könnt. Die Vorlage findet ihr hier als PDF-Download (neue Version, 26.06.). Die Anmeldung eurer Forderung kann keinesfalls Schaden anrichten. Ihr erhebt damit Anspruch auf einen (voraussichtlich sehr kleinen) Anteil der Masse, erhaltet dadurch aber auch das Teilnahme-, Rede- und Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung. Bitte vergesst daher nicht, neben dem Formular auch die Teilnahmebestätigung zur Gläubigerversammlung einzureichen. Solltet ihr die Formulare nicht bekommen haben, könnt ihr sie auf der Webseite der Kanzlei Mönning & Georg herunterladen.

2. In den kommenden Tagen werden wir eine FAQ (Frequently Asked Questions) zu den Themen Forderungsanmeldung und Gläubigerversammlung bereitstellen. Wir würden uns daher freuen, wenn ihr uns eure Fragen über die Kommentarfunktion unserer Homepage zukommen lasst. Die eingesandten Fragen wird Herr Rechtsanwalt Klefisch persönlich beantworten. Wir bedanken uns im Vorfeld für diese Unterstützung und bitten die Fangemeinschaft im Gegenzug von Einzelanrufen abzusehen.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass wir euch die Informationen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr bereitstellen. Wir sind weder in der Lage noch dazu berechtigt, eine Rechtsberatung durchzuführen. Für die Vermittlung sachkundiger Unterstützung möchten wir uns an dieser Stelle bei unserem Mitglied Klaus Offergeld bedanken.

Mit schwarz-gelben Grüßen
Eure Fan-IG

Kommentare: 11 Kommentare

11 Kommentare zu “Insolvenzverfahren – Forderungsanmeldung und Gläubigerversammlung”

  1. Dirk sagt:

    Bekomme ich meine Schmuckurkunde nach Abwicklung wieder (entwertet) zurück oder besteht das Risiko daß sie einbehalten wird?

  2. Marco sagt:

    In welche Gruppen werden die Gläubiger eingeteilt und welchen Einfluß haben diese auf der Gläubigerversammlung?
    In meinem Fall handelt es sich um den Ausfall der Dauerkarte.
    Wieviel Einfluss wird die Gläubigergruppe „Dauerkarten“ voraussichtlich ausüben können?

  3. Forentaliban sagt:

    Ich würde gerne auf meine Forderungen gegenüber der Alemannia Aachen GmbH verzichten. Wenn ich also keine Forderungen stelle, sowohl Forderungen z.B. der Dauerkarte und Forderungen durch die Anleihe, kann ich dann TROTZDEM an den Gläubigerversammlungen teilnehmen?

  4. Thomas sagt:

    Eine Frage zu den Zinsen auf die Schuldverschreibung:

    Gemäß §6 Abs.1 der Anleihebedingungen sind die 6% Zinsen, die zum 16.08.2011 und 16.08.2012 fällig waren, noch nicht verjährt.

    Die Zinsscheine dieser beiden Jahre meiner Schmuckurkunden habe ich noch nicht eingelöst.

    1. Stellen diese nun eine bereits fällig gewordene Hauptforderung dar oder sind diese im vorbereiteten Formular noch als „Zinsforderung“ anzumelden?

    2. Wie ist mit den Zinsen umzugehen, die am 16.08.2013 fällig geworden wären. Sind hier die 6% bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu ermitteln und als Zinsforderung anzumelden?

  5. Thomas sagt:

    Gemäß meiner Unterlagen habe ich zu den ausgegebenen Schmuckurkunden keinen Kaufbeleg erhalten.
    Reicht der Besitz der Inhaberschuldverschreibung als Forderungsnachweis im Insolvenzverfahren aus?

  6. Thomas sagt:

    Noch 2 Fragen:

    1. Muss ich für jede Schmuckurkunde die Forderung in einem eigenen Formular anmelden?

    2. Hat man einen Forderungsanspruch aus den Dauerkarten, die nach der Hinrunde ihre Gültigkeit verloren und durch freiwillige Geldleistung für die Rückrunde freigeschaltet wurden?

  7. Michaela sagt:

    Muß ich die Schmuckurkunde incl.Zinsscheinen (ich habe noch keinen davon eingelöst) mitschicken ? Oder nur eine Kopie ?

  8. Michaela sagt:

    Wann werden die Fragen beantwortet ?

  9. Max Baur sagt:

    Kann in der Forderungsanmeldung neben den Gläubigerdaten irgendjemand (also etwa ein Verwandter) als Vertreter angegeben werden, oder muss das ein Rechtsanwalt sein?

  10. Werners TSV sagt:

    Hallo zusammen !
    Echt Klasse dieser Beitrag und sehr hilfreich.Weiter so !

    Gruß Werners TSV

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