Nachbetrachtung zur Jahreshauptversammlung des ATSV

Nach einer langen und anstrengenden Jahreshauptversammlung der Alemannia haben wir uns bewusst etwas Zeit gelassen, um die Eindrücke auf uns wirken zu lassen. Gleichzeitig erreichten uns unzählige Mails von Mitgliedern, in denen sie ihre eigenen Beobachtungen und Sorgen formuliert haben, und die wir natürlich auch in unserer Nachbetrachtung berücksichtigen wollen.

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des ATSV sollte gleichzeitig den Startschuss für einen Neuanfang darstellen. Betrachtet man nüchtern das Ergebnis der Versammlung, so scheint dies im Großen und Ganzen gelungen: Die Gremien des Vereins sind wieder voll besetzt, dem „Team 2018“ traut man, auch wenn Einzelpersonen umstritten sind, den Neuaufbau gerne zu, noch in der Nacht wurde der neue Geschäftsführer der Fußball-GmbH berufen und IG-Geschäftsführer Dirk Habets erhielt 60% der Stimmen für den Aufsichtsrat, was gerade im Hinblick auf die abendliche Ankündigung Tim Hammers, dass das „Team 2018“ nur im Komplettpaket zu haben sei, ein mehr als respektables Ergebnis darstellt.

Dennoch stellte sich noch am Abend selbst Katerstimmung ein. Ein Formfehler und ein unwürdiger Wahlablauf lassen die Satzung zur Makulatur verkommen – und all das, obwohl es, betrachtet man nun die endgültigen Ergebnisse, dazu gar keinen Grund gab. Auf der gewünschten, von allen Seiten auch an diesem Abend angemahnten Transparenz lastet schon jetzt ein Schatten, das erhoffte neue Vertrauen ist gleich zu Beginn wieder beschädigt.

Doch was ist genau geschehen?

Bei der Nominierung der Verwaltungsratskandidaten der Abteilungen ist ein schwerer Fehler unterlaufen. Statt auf ordnungsgemäß einberufenen Abteilungsversammlungen wurden die Kandidaten vielmehr auf einer lockeren Sitzung einer einzelnen Abteilung benannt. Nicht nur, dass den Abteilungen somit das Recht auf Selbstbestimmung der eigenen Kandidaten verwehrt wurde, sondern insbesondere, dass die Nominierung somit ungültig war, ist nun Ursache für die gerechtfertigte Kritik aus Mitgliederkreisen. Einen faden Beigeschmack hat es auch, dass auf diese Weise der neue Präsident quasi selbst 3 der 9 Verwaltungsratsmitglieder vorgab, die ihn und das neue Präsidium in den kommenden 4 Jahren kontrollieren sollen. Hätte man an dieser Stelle seitens des Wahlausschusses ähnlich strenge Maßstäbe wie bei der Prüfung des Kandidaten Mike Schleiden angelegt bzw. die Nominierung überhaupt in irgendeiner Form anständig geprüft, hätten alle drei Kandidaten gar nicht auf der Wahlliste erscheinen dürfen. Dies alles ist besonders ärgerlich, weil so an der Rechtmäßigkeit der Wahl dieser Kandidaten Zweifel bestehen und somit letztlich die Kandidaten selbst die Leidtragenden sind, obwohl an ihnen als Personen nichts auszusetzen wäre.

Im Vorfeld und während der eigentlichen Wahlen zu den Vereinsgremien und zum Aufsichtsrat der GmbH kam es zu weiteren Unregelmäßigkeiten:

Die freiwilligen Helfer der IG, die zumindest teilweise rechtzeitig an den Eingangscountern abgelöst werden sollten, um an der Einweisung der Wahlhelfer teilnehmen zu können, wurden eben nicht abgelöst, konnten so folglich nicht an der Einweisung teilnehmen und wurden im Nachgang „nicht mehr gebraucht“, wodurch eine Möglichkeit, Transparenz und Vertrauen zu schaffen, nicht genutzt wurde.

Obwohl im Vorfeld (auch uns gegenüber) nochmals klar angegeben wurde, dass eine vorzeitige Stimmabgabe nicht erlaubt sein wird, zückten am frühen Abend sichtbar gelangweilte Jugendspieler ihre Stimmzettel, erkundigten sich nach Angaben diverser Beobachter danach, wo sie „denn jetzt ankreuzen müssen“ und gaben die ausgefüllten Zettel gesammelt bei verschiedenen Personen (u.a. einem ihrer Trainer) ab. Als Mitglieder den Veranstaltunsleiter per Mikrofon darauf aufmerksam machten, wies man einfach nur nochmals darauf hin, dass erst abgestimmt werden dürfe, wenn die Wahlgänge eröffnet seien. Ein einziger Vertreter des Wahlausschusses nahm sich dann mit Eröffnung der Wahlgänge der Angelegenheit an und vernichtete einen Teil der Stimmzettelsammlungen, sofern sie abgefangen werden konnten. Die Beobachtungen zum Umgang mit den Stimmzetteln wurden zwischenzeitlich von uns auch in persönlichen Gesprächen an Vertreter der alten und neuen Gremien weitergegeben.

Der aus dem vorhersehbaren Chaos entstandene Antrag, den IG-Sprecher André Bräkling noch vor Beginn der Wahlgänge stellte, doch zunächst die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Saal festzustellen, wie es normalerweise bei solchen Wahlen üblich ist, wurde vom Leiter des Wahlausschusses, Herr Dr. Schulte, mit dem Verweis abgetan, „wie man dies denn machen soll“ und „ob man nun durchzählen solle“. Seitens der Versammlungsleitung wurde dann angebracht, man müsse lediglich darauf achten, dass jedes Mitglied nur einen Stimmzettel in die Wahlboxen wirft.

Wie sich an den obigen Erläuterungen zur vorzeitigen Abstimmung schon erkennen lässt, war dieser Vorschlag der Versammlungsleitung eher ein frommer Wunsch. Selbst in den vorderen Reihen des Plenums konnte mehrfach beobachtet werden, dass Mitglieder mehrfach Wahlzettel gesammelt in die Boxen einwarfen.

Abschließend ist auch noch festzustellen, dass weder die Mitglieder noch die Wahlhelfer wirklich über den Ablauf der Wahlen informiert waren. Die parallele Durchführung der Wahlgänge ohne deutliche vorherige Ankündigung sorgte für große Verwirrung, während die Wahlhelfer keinen festen Bereichen zugeordnet waren und quasi willkürlich durch den Saal zogen, wodurch auch wieder eine Möglichkeit zur Abgabe mehrerer Stimmzettel entstand.

All diese Punkte müssen ernsthaft aufgearbeitet werden, um sowohl Schaden von der Alemannia als auch Schaden an ihren Gremien abzuwenden. In einem Zuge sind aus unserer Sicht folgende Punkte unabdingbar:

  • Der Wahlausschuss muss die Verantwortung sowohl für die Nominierungen als auch für den Ablauf der Wahlen übernehmen und angemessene Konsequenzen ziehen.
  • Es muss thematisiert werden, wer für die Instruierung der Jugendspieler verantwortlich ist, und wie sich solches Vorgehen in Zukunft vermeiden lässt – jeder Spieler ist gerne auf der JHV gesehen, sollte dies aber aus eigenen Stücken und mit echtem Interesse am Verein tun.
  • Die seit einem Jahr überfälligen Ordnungen nach § 1.2 der Satzung müssen zeitnah unter Beteiligung der Mitglieder ausgearbeitet werden, so dass sie auf der nächsten JHV beschlossen werden und ggf. auch Anwendung finden können. So hat z.B. eine Nominierungsordnung auch die Voraussetzungen an die Nominierung von Abteilungskandidaten für den Verwaltungsrat festzulegen und kann zudem Mindeststandards für die nominierenden Abteilungsversammlungen definieren. Eine Versammlungs- und eine Wahlordnung können dazu die Abläufe der Versammlungen klar festlegen und bei zukünftigen Abstimmungen und Wahlen als klare Referenz fungieren.

Es ist keineswegs unser Anliegen, den neuen Gremien bereits zu diesem frühen Zeitpunkt auf kontraproduktive Weise „Stöcke zwischen die Beine“ zu werfen. Aber die Einhaltung der Satzung ist wichtiger Bestandteil zur Wahrung der Mitgliederrechte und damit auch ein Grundstein des vielzitierten Vertrauens. Entsprechend halten wir es für sehr wichtig, diese Punkte frühzeitig und mit dem notwendigen Nachdruck zu verfolgen, so dass im Nachgang der Weg für eine unbelastete und hoffentlich erfolgreiche Amtszeit der neuen Verantwortlichen frei ist. Diesen Weg sind wir gerne bereit in kritisch-konstruktiver Zusammenarbeit mitzugehen!

Kommentare: 1 Kommentar

Ein Kommentar zu “Nachbetrachtung zur Jahreshauptversammlung des ATSV”

  1. […] ganz einen Monat ist die JHV des TSV nun her. Und auch unsere kritische Nachbetrachtung ist nun rund zweieinhalb Wochen alt. Eigentlich Zeit genug, um Konsequenzen zu ziehen oder […]

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