Alemannia-Satzungsänderung? Nein Danke?!? Was wäre neu? Teil 2

„Der Verwaltungsrat besteht aus sechs Mitgliedern.

Er setzt sich zusammen aus drei Mitgliedern der Abteilungen auf Vorschlag der Abteilungen und drei Mitgliedern auf Vorschlag der Mitgliedschaft.“
(§ 13.1 der Satzung des ATSV)
– Die Kategorie „Gremienvertreter“ entfällt ersatzlos
– Die Mitglieder und die Abteilungen entsenden in 2 Kategorien ihre Vertreter
– Das Gremium wird, wie seinerzeit auch vom Insolvenzverwalter empfohlen verkleinert.
Warum Gremien überhaupt eine eigene Kategorie im Verwaltungsrat hatten, war dem Grunde nach in der Vergangenheit schon nicht nachvollziehbar.
Fazit: 3 Plätze sind weniger vorhanden und man muss entweder  25 Unterschriften sammeln oder sich von einer Abteilung nominieren lassen.
Dies erhöht natürlich die Konkurrenz und den Komfort für bisher von Gremien nominierten VR-Kandidaten.
—–
„Der Wahlausschuss besteht aus sechs Mitgliedern.
Er setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern der Abteilungen auf Vorschlag der Abteilungen,
zwei Mitgliedern auf Vorschlag der Mitgliedschaft und je einem delegierten Vertreter aus Präsidium und Verwaltungsrat.“ (§ 14.1 der Satzung des ATSV)

– Die Kategorie „geborene Mitglieder“ wird reduziert um 1, der Ehrenrat ist nicht mehr vertreten

– Die Mitglieder und die Abteilungen entsenden in 2 Kategorien ihre Vertreter

– Das Gremium wird, wie seinerzeit auch vom Insolvenzverwalter empfohlen verkleinert.

Fazit: 3 Plätze sind weniger vorhanden und man muss entweder 25 Unterschriften sammeln oder sich von einer Abteilung nominieren lassen.

Der Wahlausschuss steht 2023 wieder zur Wahl an.


Kommentare: Kommentare deaktiviert für Alemannia-Satzungsänderung? Nein Danke?!? Was wäre neu? Teil 2

Keine Kommentare erlaubt.

100,5 Das Hitradio     Schlun Baugruppe

Streetscooter

Streetscooter

Gegen Extremismus und Gewalt

Jugend im "Kampf gegen Gewalt" Aachen e.V.

Toleranz fördern, Kompetenz stärken

Auswärtsspiel